| für Produktgeber |
Bundesweit bieten wir Ihrem Vertrieb kostenfreie Ersttermine mit einem bAV-Rechtsanwalt vor Ort an! Danach entscheidet der Kunde, ob er FOUR TRUST ein (honorarpflichtiges) Mandat erteilen möchte. Gemeinsam mit dem Kunden und Ihrem Vermittler (Pensionsmanager) wird ein bAV-Konzept entwickelt. Dabei schildert der Kunde seine Wünsche und Vorstellungen, der FOUR TRUST Rechtsanwalt führt die rechtlichen Prüfungen durch, erstellt arbeits- und gesellschaftsrechtliche Verträge, führt Insolvenzschutz herbei usw. – und der Vermittler führt die Produktberatungen durch. Eine Provisionsabgabe oder –beteiligung gibt es nicht, weder offen noch verdeckt. FOUR TRUST Rechtsanwälte arbeiten objektiv und neutral. Woraus ergibt sich der Mehrwert für Ihre Kunden?
Woraus ergibt sich der Mehrwert für den Vermittler (Pensionsmanager)?
Bitte sprechen Sie uns an. Wir kommen zu Ihnen und erläutern Ihnen gern die Details des Konzeptes sowie die sich daraus ergebenden Vorteile. Weitere Informationen dazu finden Sie im Backoffice-Portal. Die Login-Daten erhalten Sie persönlich von uns.
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