Recht und baV
FOUR TRUST ist eine auf das Recht der betrieblichen Altersversorgung spezialisierte Anwaltskanzlei.
Das Recht der betrieblichen Altersversorgung ist kein eigenständiges Rechtsgebiet, sondern es setzt sich aus verschiedenen Teilbereichen anderer Rechtsgebiete zusammen. Dies sind vor allem: Wir stellen unseren Mandanten in Fällen, die sich inhaltlich ähnlich sind, Beratungsprodukte zur Verfügung, die in einem standardisierten Beratungsprozess und zu pauschalisierten Honoraren bearbeitet werden. Dies betrifft vor allem die Prüfung von Pensionszusagen, den Entwurf von Versorgungsordnungen oder die Begleitung sozialversicherungsrechtlicher Statusverfahren.
Darüber hinaus bieten wir aber auch in allen Fällen, die einen Bezug zum Recht der betrieblichen Altersversorgung haben, kompetente und qualifizierte juristische Beratung an. Wir erstellen Gutachten, vertreten unsere Mandanten gegenüber Dritten (z.B. Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Behörden, Pensions-Sicherungs-Verein) und klären Einzelfragen. Wir führen Opting-out-Modelle in den Betrieben unserer Mandanten ein, wir begleiten Unternehmensverkäufe, Nachfolgeregelungen oder Betriebsaufspaltungen. Wir entwerfen Verträge und Vereinbarungen jeder Art und formulieren Gesellschafterbeschlüsse.
Selbstverständlich schließt dies die Vertretung im Streitfall ein, auch in einem Verfahren vor Gericht.
Kurz: wir bearbeiten alle rechtlichen Fragen rund um die betriebliche Altersversorgung.
Bitte sprechen Sie uns an.
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