Allgemeine Mandatsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich 1. Diese Allgemeinen Mandatbedingungen gelten für Verträge zwischen Rechtsanwalt Markus Kleffner („FOUR TRUST“) und dem Auftraggeber/der Auftraggeberin (Mandant“) über die Besorgung jeglicher Rechtsangelegenheiten. Regelungen eines im Einzelfall geschlossenen Beratungvertrages gehen vor, soweit sie einer der folgenden Regelungen widersprechen.
2. Bei Änderungen der Allgemeinen Mandatsbedingungen gilt jeweils die aktuellste Fassung, bei bestehenden Mandatsverhältnissen dann, wenn der Mandant die jeweils aktuelle Fassung erhalten hat und der Mandant nicht widerspricht. § 2 Mandatsbegründung und Mandatsumfang 1. Durch Anfragen an FOUR TRUST per E-Mail, Fax, Telefon oder auf sonstige Weise allein wird kein Mandatsverhältnis begründet. Ein solches Verhältnis kann dadurch begründet werden, dass auf derartige Anfragen hin eine Annahme des Ersuchens um ein Mandat durch FOUR TRUST erfolgt. 2. In allen Angelegenheiten ist in jedem Fall die Erteilung einer Vollmacht erforderlich, damit das Mandat als erteilt gilt. 3. Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Tätigkeit, nicht die Erzielung eines bestimmten rechtlichen oder wirtschaftlichen Erfolges Das Mandat wird durch FOUR TRUST nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt, insbesondere nach den Bestimmungen der Bundesrechtsanwaltsordnung und den weiteren berufsrechtlichen Regelungen für Rechtsanwälte. § 3 Mitwirkungspflichten des Mandanten Der Mandant ist verpflichtet, FOUR TRUST nach Kräften zu unterstützen und alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen; insbesondere hat der Mandant alle für die Auftragsdurchführung notwendigen oder bedeutsamen Informationen rechtzeitig, ggf. auf Verlangen von FOUR TRUST schriftlich, zur Verfügung zu stellen. FOUR TRUST ist berechtigt, die von dem Mandanten genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, und Unterlagen als richtig zugrunde zu legen. Entsprechend von Dritten oder von dem Mandanten gelieferte Daten werden nur auf Plausibilität überprüft. § 4 Gebühren und Auslagen / Zahlungsbedingungen/ Aufrechnung
1. Die Vergütung von FOUR TRUST richtet sich ergänzend nach den geltenden Gebührenordnungen in der jeweils gültigen Fassung, sofern nicht im Einzelfall schriftlich eine abweichende Vereinbarung (Beratungsvertrag, Vergütungsvereinbarung) getroffen wird. Sofern nicht anders vereinbart, hat FOUR TRUST neben der Honorarforderung Anspruch auf Ersatz der Auslagen, der Reisekosten und der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 2. Der Mandant hat die Kosten für Abschriften und Ablichtungen, deren Anfertigung sachdienlich war, nach Nr. 7000 VV RVG auch dann zu erstatten, wenn es sich nicht um zusätzliche Abschriften und Ablichtungen im Sinne des Gesetzes handelt
3. Es wird darauf hingewiesen, dass die Abrechnung auf Basis des Gegenstandswertes erfolgt, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
4. Alle Honorarforderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar. FOUR TRUST ist berechtigt, die eigene Leistung zurückzuhalten, bis fällige Honoraransprüche vollständig befriedigt sind. Dies gilt nicht, sofern die Zurückbehaltung der Leistung für den Mandanten unzumutbar ist.
5. Mehrere Mandanten (natürliche und/oder juristische Personen) haften gesamtschuldnerisch auf Zahlung der gesetzlichen oder vereinbarten Vergütung von FOUR TRUST.
6. Eine Aufrechnung gegen Forderungen von FOUR TRUST (Honorare, Gebühren und Auslagen) ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
7. Die Tätigkeit weiterer nichtanwaltlicher Mitarbeiter wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vergütet, soweit nichts anderes vereinbart ist.
8. Abreden, die Leistung an Erfüllung statt oder anderweitige Leistungen erfüllungshalber zulassen sowie Abreden, nach denen entstandenes Honorar gemindert werden soll oder einem einzelnen Partner zustehen soll, werden wirksam nur schriftlich getroffen.
9. Ist ein pauschales Festhonorar vereinbart, gilt folgendes: Das Honorar für den jeweils erteilten Auftrag ist in Höhe von 90% zu zahlen, wenn der Mandant nach Mandatserteilung, aber vor Übergabe des schriftlichen Prüfungsergebnisses, vom Vertrag Abstand nimmt. Den Auftraggebern ist der Nachweis eines niedrigeren Schadens gestattet.
10. Der Mandant ist mit einer Abtretung der Vergütungsforderung einverstanden. § 5 Haftungsbeschränkung
Für die Bearbeitung des Mandats gilt die folgende Haftungsbeschränkung: 1. Die vertragliche verschuldensabhängige Haftung auf Schadensersatz wegen fahrlässiger und grob fahrlässiger Verletzung vertraglicher, vorvertraglicher und gesetzlicher Haupt- und Nebenpflichten einschließlich der Haftung wegen eines Mangel- oder Mangelfolgeschadens gegenüber einem Unternehmen sowie eine außervertragliche verschuldensabhängige Haftung wegen einfacher Fahrlässigkeit gegenüber einem Verbraucher wird auf den nach der Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden, maximal aber auf EUR 1.000.000 pro Schadenfall begrenzt. Es besteht Versicherungsschutz gemäß den Bestimmungen der von FOUR TRUST abgeschlossenen Haftpflichtversicherung bis zum Betrag von EUR 1.000.000. 2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei FOUR TRUST zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei einem FOUR TRUST zurechenbaren Verlust des Lebens des Mandanten. 3. Der Mandant wird hiermit auf die Möglichkeit einer Einzelobjektversicherung hingewiesen, sollte er der Ansicht sein, dass die in Ziff. 1 genannte Haftungssumme das Risiko nicht angemessen berücksichtigt. FOUR TRUST wird auf sein Verlangen eine Einzelobjektversicherung abschließen, sofern der Mandant sich bereit erklärt, die dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen. 4. Die Regelungen der Abs. 1, 2 gelten auch für Ansprüche des Mandanten gegen Mitarbeiter von FOUR TRUST.
5. Für unverlangt per E-Mail, per Fax oder auf anderem Wege eingesandte Inhalte wird keine Haftung übernommen. Es besteht kein Anspruch auf Herausgabe.
6. FOUR TRUST arbeitet mit technischen Verfahren, die noch keine kryptografische Übermittlung und die elektronische Signatur von Inhalten erlauben. Wer daher Inhalte übermittelt, ohne selbst entsprechende Sicherungsverfahren zu verwenden, handelt auf eigenes Risiko. § 6 Kommunikation, Datenschutz, Handakten
Der Mandant und FOUR TRUST korrespondieren auch telefonisch und elektronisch (z.B. per E-Mail). Hinsichtlich der elektronischen Korrespondenz wird auf folgendes hingewiesen:
1. Eine elektronische Nachricht enthält vertrauliche Informationen und ist nur für den/die genannten Empfänger bestimmt. Jegliche unbefugte Verbreitung oder Vervielfältigung ist nicht gestattet. Aussagen gegenüber dem Adressaten unterliegen den Regelungen des zugrundeliegenden Auftrags, insbesondere den Allgemeinen Mandatsbedingungen. Der Inhalt elektronischer Korrespondenz ist nur rechtsverbindlich, wenn er durch einen Brief entsprechend bestätigt wird.
2. Die elektronische Kommunikation über das Internet (z.B. per E-Mail) ist grundsätzlich unsicher, da für unberechtigte Dritte die Möglichkeit der Kenntnisnahme und Manipulation besteht. Die Wahrscheinlichkeit einer Kenntnisnahme und/oder Manipulation ist geringer, wenn eine Verschlüsselung genutzt wird. Eine solche Verschlüsselung nutzt FOUR TRUST jedoch nicht.
3. Hinweis gem. § 33 BDSG: Firmen, Namen, Kommunikationdaten, Forderungsbeiträge und Termine werden elektronisch gespeichert und genutzt. § 7 Zurückbehaltungsrecht/Aufbewahrung von Unterlagen
1. Bis zum vollständigen Ausgleich der Honorare und Auslagen hat FOUR TRUST an den überlassenen Unterlagen gegenüber dem Mandanten ein Zurückbehaltungsrecht. Dies gilt nicht, soweit die Zurückbehaltung nach den Umständen unangemessen wäre.
2. Nach Ausgleich der aus dem Vertrag hat FOUR TRUST alle Unterlagen, die der Mandant oder ein Dritter ihr aus Anlass der Auftragsausführung überlassen hat, nur herauszugeben, soweit dies von dem Mandanten ausdrücklich gewünscht wird. Die Herausgabe erstreckt sich nicht auf den Briefwechsel zwischen den Parteien und auf Schriftstücke, die der Mandant bereits in Ur- oder Abschrift erhalten hat.
3. Die Pflicht von FOUR TRUST zur Aufbewahrung der von dem Mandanten überlassenen Unterlagen erlischt fünf Jahre nach Beendigung des Auftrages. § 8 Rechtsmittel
1. Zur Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen ist FOUR TRUST nur dann verpflichtet, wenn der Mandant einen darauf gerichteten Auftrag erteilt. Ein telefonischer oder elektronischer Auftrag muss in jedem Fall per Fax oder Brief bestätigt werden.
2. Der Auftrag muss von FOUR TRUST angenommen werden. § 9 Salvatorische Klauseln
1. Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auf dieses Formerfordernis kann nur durch eine gesonderte Vereinbarung verzichtet werden, die ihrerseits der Schriftform bedarf. Mündliche Vereinbarungen haben in keinem Fall Wirksamkeit.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. Es sollen dann im Wege der (auch ergänzenden) Auslegung die Regelungen gelten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung soweit wie möglich entsprechen. Sofern die Auslegung aus Rechtsgründen ausscheidet, verpflichten sich die Parteien, dementsprechende ergänzende Vereinbarungen zu treffen. Das gilt auch, wenn sich bei der Durchführung oder Auslegung des Vertrages eine ausfüllungsbedürftige Lücke ergibt.
3. Für alle Rechtsverhältnisse, die aus diesem Vertrag herrühren oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehen, ist allein deutsches Recht unter Ausschluss anderer Rechtssysteme maßgeblich. Allgemeine Mandatsbedingungen pdf 28KB
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