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Rechtsanwälte für das Recht der betrieblichen Altersversorgung

Vergütung

FOUR TRUST strebt an, eine einfache und transparente Vereinbarung über das zu zahlende Honorar zu treffen. In der Mehrzahl der Fälle vereinbaren wir ein der Bedeutung der in Frage stehenden Angelegenheit entsprechendes Pauschalhonorar. Zu diesem Zweck haben wir eine Leistungs- und Honorarübersicht erstellt, die wir Ihnen auf Anfrage gern zur Verfügung stellen.

In nicht typischen Beratungsmandaten rechnen wir regelmäßig auf der Grundlage eines mit dem Mandanten bei Mandatsaufnahme vereinbarten Zeithonorars ab.  Bei der Abrechnung erhält der Mandant eine detaillierte Übersicht über das in Rechnung gestellte Honorar

Eine Abrechnung nach Pauschal- oder Zeithonorar findet dort nicht statt, wo auf Grund gesetzlicher Bestimmungen die im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorgeschriebenen Gebühren verrechnet werden müssen.

Aus standesrechtlichen Gründen ist es uns nicht erlaubt, mit unseren Mandanten erfolgsabhängige Honorare zu vereinbaren.

 
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