für Unternehmer Betriebliche Altersversorgung für Unternehmer und ihre Mitarbeiter In zunehmendem Maß bewegt sich der Unternehmer zwischen Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit einer betrieblichen Altersversorgung einerseits, andererseits zwischen "Informationspflicht", „Fürsorgepflicht“ und „Diskriminierungsverbot“, aber auch "Mitarbeiterbindung" und „flexible Entlohnung“. Aber auch die Struktur und die Rechtsicherheit der eigenen Versorgung ist für den Unternehmer bedeutsam. In dieser Gemengelage verbergen sich vielfältige Fallstricke, die heute noch vielen Unternehmern gar nicht bekannt sind. Welcher Berater kann hier eine kompetente Unterstützung leisten? Steuerberater kennen meist ebensowenig wie Versicherungsmakler und Finanzdienstleister alle Aspekte dieser Situation und können oft nur auf ihrem speziellen Gebiet eine verlässliche Unterstützung sein. Rechtsberatung in allen notwendigen Rechtsgebieten (z.B. dem allgemeinen Zivilrecht, dem Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht) ist aber unerlässlich und kann nur der qualifizierte Rechtsanwalt leisten. Nur im strukturierten Zusammenwirken aller Fachkompetenzen kann eine tragfähige Beratung erfolgen, auf die sich der Unternehmer wirklich verlassen kann - das ist mit dem FOUR TRUST-Konzept gewährleistet. FOUR TRUST-Rechtsanwälte arbeiten objektiv, neutral und unabhängig. Unser Anspruch ist,
Sie können sich auf uns verlassen. |