für Pensionsmanager
Verantwortung für die betriebliche Altersversorgung ihrer Kunden Pensionsmanager (Versicherungsvermittler in der bAV) sind Spezialisten für versicherungsförmige Lösungen in der betrieblichen Altersversorgung. Ohne ihr Fachwissen kann eine optimale betriebliche Versorgungslandschaft für Unternehmer und Mitarbeiter nicht konzipiert und umgesetzt werden.
Eine Rechtsberatung in allen notwendigen Rechtsgebieten (z.B. dem allgemeinen Zivilrecht, dem Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht) ist aber unerlässlich und kann nur der qualifizierte Rechtsanwalt leisten.
Auch die steuerliche Beratung kann und darf der Pensionsmanager (Versicherungsvermittler) nicht leisten.
Der Unternehmer verlangt aber für den Betrieb, für die Mitarbeiter und letztlich auch für sich selbst eine (haftungssichere) Beratung in allen Fachbereichen. Er ist nicht bereit, die "unverbindlichen Vertragsmuster", die meist von Versicherungsgesellschaften und den Maklern an die Hand gegeben werden, zu akzeptieren. Er will es genau wissen. Nur im strukturierten Zusammenwirken aller Fachkompetenzen kann eine tragfähige Beratung erfolgen, auf die sich der Unternehmer wirklich verlassen kann und die die ungewollte Haftung des Pensionsmanagers vermeidet - das ist mit dem FOUR TRUST-Konzept gewährleistet. Nach Abschluss der Maßnahme hat der Mandant eine auf seine persönlichen und betrieblichen Anforderungen und Wünsche abgestimmte Lösung.
FOUR TRUST-Rechtsanwälte arbeiten objektiv, neutral und unabhängig.
Unser Anspruch ist, - höchste Qualität in der rechtlichen Beratung,
- umfassende Unterstützung durch Beteiligung interdisziplinären Fachwissens, sowie
- klare und unzweideutige Handlungsempfehlungen für den Mandanten.
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