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Rechtsanwälte für das Recht der betrieblichen Altersversorgung

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Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Neben der gesetzlichen Rente und der rein privaten Vorsorge bildet heute die betriebliche Altersversorgung eine weitere Säule der Altersabsicherung.

Der Gesetzgeber hat für die Arbeitnehmer eine Palette von Fördermöglichkeiten bereit gestellt (von denen die sog. Riester-Rente sicher die  bekannteste ist) und gleichzeitig den Unternehmen umfangreiche Pflichten auferlegt.

So hat der Arbeitgeber u.a. diverse Informationspflichten vor, bei oder kurz nach Begründung des Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitnehmer kann die Einrichtung von betrieblichen Versorgungsmodellen verlangen.

Gerade für mittelständische Unternehmen bietet sich daher eine klare Regelung für alle Arbeitnehmer an. Damit wird erreicht, dass

  • alle Mitarbeiter vollständig informiert sind und der Unternehmer seinen Informationspflichten genügt;
  • der Administrationsaufwand minimiert werden kann;

und - bei sinnvoller Gestaltung

  • zur Sicherung der Existenzgrundlagen der Mitarbeiter im Alter beitragen sowie
  • die Betriebstreue und Motivatin der Mitarbeiter gefördert werden kann.

Nicht zuletzt kann ein Unternehmen nach Einführung einer Versorgungsordnung für neue Arbeitnehmer, z.B. Fachkräfte, attraktiver werden.

Wir entwerfen komplette Versorgungsordnungen sowie die entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen und übernehmen die Einführung im Unternehmen. 

 
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