PZ-CHECKRechtssicherheit für Gesellschafter-Geschäftsführer mit Pensionszusagen Gerade in kleinen und mittelständischen Betrieben wurde die betriebliche Altersversorgung für den Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) in der Regel über eine Pensionszusage aufgebaut. Sehr häufig ist diese Pensionszusage auch über eine Rückdeckungsversicherung finanziert.
Zudem: Die Laufzeit dieser vertraglichen Vereinbarung erstreckt sich – inkl. Auszahlungsphase – nicht selten über 50 Jahre und mehr. In einem solchen Zeitraum ändern sich aber nicht nur gesetzliche und steuerliche Rahmenbedingungen. Vielfach ist auch die persönliche Situation eine völlig andere als bei Abschluss des Pensionsvertrages, demzufolge gibt es eine ganz neue Interessenlage. Häufiger Handlungsbedarf:
Wer kann eine Pensionszusage prüfen? |