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Rechtsanwälte für das Recht der betrieblichen Altersversorgung

SV-CHECK

Rechtssicherheit durch sozialversicherungsrechtliche Beurteilung

Gerade bei kleineren oder mittelständischen Unternehmen ist sehr häufig in der Firma die Ehefrau des Gesellschafter und/oder Geschäftsführers (GGF) / Inhabers angestellt. Nicht selten sind auch die Kinder des GGF wie auch sonstige Familienangehörige und Verwandte des Firmeninhabers in der Firma beschäftigt. In der Praxis geht man gemeinhin von einem sozialvericherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis aus, etwa weil die Personen keine oder nur geringe Anteile an der Firma halten und meldet sie zur Sozialversicherung an. Doch dies erweist sich häufig im Nachhinein als nicht zutreffend.

Handlungsbedarf erkennen

Jede Person, die nicht in einem "typischen" Arbeitsverhältnis steht, z.B. weil es in einem Familienbetrieb ist, Bürgschaften für das Unternehmen übernommen wurden o.ä., sollten den sozialversicherungsrechtlichen Status überprüfen zu lassen. Denn Rechtssicherheit ist für die Betroffenen auf alle Fälle von Nöten. Um adäquat planen zu können, mit welchen Leistungen man im Fall der Fälle von den Sozialversicherungsträgern (z.B. Arbeitslosengeld?) rechnen kann oder ob man privat Vorsorge treffen muss, sollte ein sozialversicherungsrechtliches Statusverfahren eingeleitet werden. Nur so können die Betroffenen Rechtssicherheit erreichen.

Bitte nutzen Sie den FOUR TRUST SV-CHECK, um zu klären ob Beratungsbedarf besteht. Nachdem Sie das ausgefüllte Formular an uns übersandt haben, klären wir gemeinsam telefonisch, ob ein Stausverfahren sinnvoll oder geboten ist. Ein Honoraranspruch entsteht erst, wenn Sie uns auf dieser Basis ein Mandat erteilen.

 
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