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Rechtsanwälte für das Recht der betrieblichen Altersversorgung

bAV Rechtsanwalt

FOUR TRUST - Rechtsanwälte

sind spezialisiert auf das Recht der betrieblichen Altersversorgung (bAV)

Betriebliche Altersversorgung ist nicht nur ein Thema der Versicherungswirtschaft - Beratung in der bAV ist heute immer auch Rechtsberatung.

FOUR TRUST gibt als Partner die notwendige Rechtssicherheit

Unsere bAV-Rechtsanwälte beraten und gestalten in folgenden Bereichen:

  • Pensionszusagen: Einrichtung oder Sanierung, Auslagerung sowie Übertragung
  • Versorgungsordnungen: Einrichtung, Gestaltung oder Änderung von Versorgungswerken
  • SV-Statusverfahren: Sozialversicherungsrechtliche Beurteilungen
  • Insolvenzsicherung von Altersvorsorgevermögen
  • Transaktionsbegleitung sowie Beratung bei Unternehmensverkäufen, Nachfolgeregelungen oder Betriebsspaltung
  • bAV: Vertragsgestaltungen, insolvenzrechtliche Prüfungen, Portabilität, Pensions-Sicherungs-Verein, Einführung von Opting-out-Modellen, alle Rechtsfragen rund um die bAV

Das FOUR TRUST-Konzept sieht eine gemeinsame Beratung des Mandanten durch FOUR TRUST-Rechtsanwälte, Steuerberater und Pensionsmanager vor. Nur im strukturierten Zusammenwirken aller Fachkompetenzen kann eine tragfähige Beratung erfolgen, auf die sich der Unternehmer wirklich verlassen kann - das ist mit dem FOUR TRUST-Konzept gewährleistet.

FOUR TRUST Rechtsanwälte arbeiten objektiv, neutral und unabhängig.

Unser Anspruch ist,

  • höchste Qualität in der rechtlichen Beratung,
  • umfassende Unterstützung durch Beteiligung interdisziplinären Fachwissens sowie
  • klare und unzweideutige Handlungsempfehlungen für den Mandanten.

Sie können sich auf uns verlassen.

 

 
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Fax 0341 98456 57
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